Verkehrsunfall-Versicherung

Verkehrsunfall-Versicherung (Haftpflicht / Vollkasko / Teilkasko)

Haben Sie einen Unfall erlitten, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und Ihre Vollkaskoversicherung für alle Ihnen entstehenden Schäden eintrittspflichtig. Ihnen können hierbei beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz für Ihr beschädigtes KFZ, auf Schmerzensgeld, Ersatz von Mietwagenkosten, Ersatz des Haushaltsführungsschadens und Übernahme der Rechtsanwaltskosten zustehen.

Allerdings ist die Durchsetzung der Ansprüche häufig problematisch. Wie auch im klassischen Versicherungsrecht, stellen Ihre Ansprüche für die Versicherungen einen erheblicher Kostenfaktor dar, weshalb diese häufig versuchen, die Kosten möglichst gering zu halten und Ihnen eigentlich zustehende Rechte und Ansprüche zu verwehren.

Sie benötigen daher von Beginn an verkehrsversicherungsrechtlichen Beistand, um sicherzustellen, dass Sie Recht bekommen.

Wir helfen Ihnen daher bei

  • Unfallregulierung mit der Versicherung
  • Unfällen mit Eigen- und/oder Fremdverschulden
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Geltendmachung von Nutzungsausfall- und Verdienstausfallschäden
  • Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden

Häufige Fragen


Geben Sie keinerlei Erklärungen hinsichtlich eines etwaigen Mitverschuldens ab. Verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt.

• Verändern Sie nichts am Unfallort und rufen Sie die Polizei.

• Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Falls Sie diesen nicht zur Hand haben, notieren Sie sich Namen des Fahrers und Kfz-Halters, das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners.

• Kontaktieren Sie uns. Wir kümmern uns um die Regulierung des Schadensfalles. Hierzu gehört die Vertretung gegenüber der eigenen KFZ- Versicherung und der des Unfallgegners sowie die Beratung zur Wahl von Sachverständigen, Werkstattwahl und Mietwagen.

Nach Mandatierung wenden wir uns an Ihre Kfz-Versicherung, melden den Schadensfall und fordern die Unterlagen zur Versicherungsfallbearbeitung an. Zugleich machen wir die Versicherung des Unfallgegners ausfindig und fordern auch hier die entsprechenden Unterlagen an. In Zusammenarbeit mit Ihnen machen wir Ihre Ansprüche bei beiden Versicherungen geltend. Zu diesen Ansprüchen gehören insbesondere Ersatz der Reparaturkosten oder der Neuanschaffung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und bei Selbstständigen entgangener Gewinn. Schließlich beraten wir Sie hinsichtlich der richtigen Werkstätte-, Sachverständigen undf Mietwagenwahl. Sofern es zu einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren kommt, vertreten wie Sie auch hierbei.

Sie haben Anspruch auf die Mandatierung eines Rechtsanwalts, der folgende Schadenspositionen für Sie geltend machen kann:

  • Schadensersatz (Reparaturkosten, Wertminderung u.a.) für die Beschädigung / Zerstörung Ihres KFZ
  • Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen
  • Beauftragung einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl
  • Ersatzfahrzeug oder pauschale Nutzungsentschädigung
  • Bei Körperverletzungen Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls / Erwerbsschadens, ggfs. Ersatz der Heilbehandlungskosten, Haushaltführungsschaden, Kurbehandlung
  • Im Todesfall können Angehörigen Unterhaltsansprüche sowie Ansprüche auf Übernahme der Beerdigungskosten zustehen

Bitte lesen Sie sich hierzu unsere Ausführungen unter Kaskoversicherung durch oder kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie anwaltliche Beratung.

Sofern Sie keine Mitschuld an dem Unfall haben, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in voller Höhe gegenüber dem Unfallgegner. Bei Mitschuld trägt Ihre Rechtsschutzversicherung unsere Kosten.

Wir sind für Sie da

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Aktuelle Fälle

Verkehrsunfall-Versicherung

04.

Dez.

OLG Köln: Beweislast des Versicherers für vorsätzliche Schadensherbeiführung

Die Beweislast für die vorsätzliche Schadensherbeiführung in der Haftpflichtversicherung liegt beim Versicherer. Dies betrifft auch den Vorsatzausschluss bei einem erweiterten Suizid. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 03.05.2018 (9 U 126/17), festgestellt, dass die...

27.

Nov.

Oberlandesgericht Hamm: Dichtes Auffahren führt zur Alleinschuld beim Unfall

Das dichte Auffahren auf den Vorherfahrenden führt bei einem Auffahrunfall im Kreisverkehr zur Alleinschuld des Auffahrenden. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 31. August 2018 (Az. 7 U 70/17) entschieden, dass ein Sicherheitsabstand von 2 Metern...

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht