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Auslandskrankenversicherung

Die private Auslandskrankenversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz im Fall einer medizinischen Behandlung im Ausland aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft.

Im Streit zwischen den Versicherten und den privaten Krankenversicherungen steht oftmals die Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen, deren Notwendigkeit oder Angemessenheit die Krankenversicherungen bestreitet. Auch der kostenintensive Rücktransport des Erkrankten wird von Versicherungen abgelehnt.

Im Ergebnis ist gleichwohl von relativ guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Auslandskrankenversicherung auszugehen, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer folgenden Übersicht über die häufigsten Fragen und unseren aktuellen Pressemitteilungen.

Häufige Fragen

Gegen welche Gefahren bin ich versichert?

Die Reisekrankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von während der Reise aufgetretenen Erkrankungen. Hierzu gehören auch die Bergung, der Transport, die Überführung und die Bestattung der Versicherten Person. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung hierzu berechtigt ist. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

Meine Versicherung lehnt die Zahlung ab. Was tun?

Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen. Es kann natürlich sein, dass die Ablehnung der Versicherung zutreffend ist. Oftmals kann man hingegen gegen die Ablehnung vorgehen, weil die von der Versicherung dargelegten Gründe nicht rechtswirksam sind. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

Meine Versicherung verneint das Bestehen einer Krankheit. Was tun?

Die Verneinung des Vorliegens einer Krankheit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge auf Übernahme der Behandlungskosten. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung auch zutreffend ist. Vielmehr ist ein Großteil dieser Ablehnungen rechtlich angreifbar. Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen aber in der Regel darin, dass die Versicherung die Voraussetzungen des Krankheitsbegriffs nicht hinreichend prüft. Unter Krankheit ist ein anormaler geistiger oder körperlicher Zustand zu verstehen, der aufgrund einer Störung körperlicher oder geistiger Funktionen eine nicht ganz unerhebliche überschreitende Beeinträchtigung des Erkrankten zur Folge hat. Gerne können wir im Rahmen einer kostenlosen Erstprüfung überprüfen, ob die Ablehnung durch die Krankenreiseversicherung angreifbar ist.

Meine Versicherung verneint die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung. Was tun?

Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen. Es kann natürlich sein, dass die Ablehnung der Versicherung zutreffend ist. Oftmals kann man hingegen gegen die Ablehnung vorgehen, weil die von der Versicherung dargelegten Gründe nicht rechtswirksam sind. Denn eine Heilbehandlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann medizinisch notwendig, wenn die Behandlung auf einer gesicherten Diagnose beruht, sie geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zumindest zu lindern und für den Patienten zu einem adäquaten Nutzen führt. Diese Definition des Bundesgerichthofes zeigt bereits, dass die Begründung der Ablehnung der medizinischen Notwendigkeit durch die Krankenversicherung  oftmals zu oberflächlich ist. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ablehnung der Krankenversicherung fachanwaltlich zu prüfen. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

Wir sind für Sie da

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Aktuelle Fälle

Auslandskrankenversicherung

10. Apr.

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Eine Krankheit kann auch dann unerwartet sein, wenn der Versicherte eine chronische Krankheit hat.

13. Juli

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Die Kosten des Auslandskrankenrücktransports sind auch dann erstattungsfähig, wenn keine ärztliche Anordnung des Rücktransports vorliegt.

22. Okt.

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Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs.5 VVG aufgeklärt hat.

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