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Sie wollte morgens nur schnell den Geschirrspüler einräumen. Dabei stieß sie sich den Fuß an der Klappe, das gab eine kleine Schramme. Nur 13 Wochen später war sie in Lebensgefahr, ihr musste das Bein amputiert werden.
Christian Luber, Fachanwalt für Versicherungsrecht in München, ist weniger überzeugt: "Viele Kunden meinen, dass mit All-Risk schon alles versichert sei. Das stimmt so nicht", erklärt er. Die Crux bei All-Risk-Verträgen seien nicht die seitenlangen Definitionen, was versichert ist, sonderndie Ausschlüsse von der Versicherung. Und die können es in sich haben: "Besonders heikel wird es, wenn man zum Beispiel beweisen soll, dass einem die Uhr vom Handgelenk geraubt wurde. Um sich einer Zahlung zu entziehen, kommt es regelmäßig vor, dass Versicherungen die vorgelegten Beweise nicht anerkennen."
Wer bei Überschwemmungen keine Elementarschaden-Versicherung hat, dem droht schnell der finanzielle Ruin. Beim Abschluss einer solchen Versicherung gilt es aber Fallstricke zu entdecken und Fehler zu vermeiden.
Darf man sich Schäden zweimal auszahlen lassen? Wer haftet für Haustiere? Und kann man bei Versicherungen auch irgendwie Geld sparen? "Galileo" klärt auf, was im Schadensfall versicherungstechnisch erlaubt ist und was nicht.
Christian Luber, Fachanwalt für Versicherungsrecht in München, übernahm seinen Fall. Bald war klar: Herrmanns Versicherungsvermittler hatte einige Gesundheitsfragennicht wahrheitsgemäß beantwortet - "ohne mein Wissen", so Herrmann.
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Dank der Unterstützung des Fachanwalts erklärte sich die Versicherung schließlich zu einem Güteangebot und einer Einmalzahlung in Höhe von 15 000 Euro bereit