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OLG Koblenz: Keine Fristversäumnis bei Sachverständigengutachten zur Invaliditätsfeststellung

, Christian Luber

Der Versicherer kann sich bei Einholung eines Gutachtens nicht auf die Fristversäumnis zur Vorlage der Feststellung der Invalidität berufen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 6. Juli 2016, Az. 10 U 890/15, festgestellt, dass dem Versicherer die Einrede der Fristversäumnis der Vorlage der ärztlichen Invaliditätsfeststellung verwehrt ist, wenn er dem Versicherungsnehmer Anlass dazu gibt, davon auszugehen, dass die Frist für ihn nicht mehr laufe. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Unfallversicherung Leistungen aus der Unfallversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer die 15-Monats-Frist zur Vorlage einer ärztlichen Feststellung der Invalidität versäumt habe. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.

Auf die hiergegen eingelegte Berufung entschied das Oberlandesgericht nun, dass die Begründung für die Klageabweisung rechtsfehlerhaft war. Denn es sei bereits fraglich, ob der Versicherer den Versicherungsnehmer ausreichend über die Rechtsfolgen der Fristversäumnis informiert habe. Darüber hinaus sei der Versicherung die Einrede der Fristversäumnis der Vorlage der ärztlichen Invaliditätsfeststellung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt, da die Versicherung dem Kläger Anlass dazu gegeben habe, dass dieser davon ausgehen durfte, dass die Frist für ihn nicht mehr laufe. Dies sei dadurch erfolgt, dass der Versicherer ein ärztliches Gutachten einholen ließ. Daher durfte der Versicherungsnehmer annehmen, dass er nicht selbst zusätzlich innerhalb der Frist ein eigenes Attest vorlegen müsse.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Gericht hat festgestellt, dass eine rein formelle Betrachtungsweise der Fristenproblematik nicht ausreichend ist. Indem es die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ins Spiel bringt, macht das Oberlandesgericht deutlich, dass es eine unzulässige Benachteiligung der Versicherten darin sieht, dass diesen Obliegenheiten zur Fristenwahrung auferlegt werden, obwohl die Versicherer eigene Gutachter beauftragen. Der von Versicherungen gerne verwendete Verweis auf die Fristversäumnis dürfte somit oftmals nicht mehr erfolgreich sein!“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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