Oberlandesgericht München: 75 % Vergleich mit der Allianz Gebäudeversicherung bei Klage auf Erstattung des Gebäudezeitwerts nach einem Wasserschaden
München, Christian Luber
Ein Versicherungsnehmer der Allianz Versicherung hat vor dem Oberlandesgericht München einen 75 % Vergleich geschlossen, nachdem die Versicherung außergerichtlich zuvor nur einen Bruchteil des Gebäude-Wasserschadens ersetzt hatte.
Unser Mandant hatte 2015 für seine Gewerbeimmobilie eine verbundene Immobilienversicherung gegen Feuer,- Leitungswasser- und Sturmschäden bei der Allianz Versicherung abgeschlossen. Anfang 2017 kam es zu einem Leitungswasserschaden, dessen Ursache zwischen den Parteien streitig war. Die Allianz Versicherung ließ daraufhin durch mehrere Sachverständige den Schaden begutachten und zahlte schließlich einen Ausgleich in Höhe von 20 % des Zeitwerts. Hinsichtlich der verbleibenden 80 % nahm die Versicherung eine Anspruchsreduzierung vor, weil sie der Meinung war, dass der Versicherungsnehmer nicht über eine Gefahrerhöhung wegen angeblichen Leerstands informiert hätte.
Daher kontaktierte der Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungskürzung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde daraufhin die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch nicht zu einer Einigung kam und sich die Versicherung zugleich weigerte, die eingeholten Schadensgutachten herauszugeben, reichte Rechtsanwalt Christian Luber Klage beim Landgericht München I auf Herausgabe der Parteigutachten ein. Diesen Anspruch erkannte die Allianz Versicherung auch unmittelbar weitgehend an und stellte dem Kläger ein Gutachten zur Verfügung. Dieses rechtfertigte allerdings nicht ansatzweise die Leistungsbeschränkung, sodass die Klage auf Zahlung des Zeitwerts des Gebäudes erweitert wurde.
Die Kammer ließ sich in der mündlichen Verhandlung die Umstände des Schadens schildern und verurteilte dann die Allianz Versicherung – ohne zuvor ein Sachverständigengutachten einzuholen – zur Zahlung. Hiergegen ging die Versicherung in Berufung. Das Oberlandesgericht machte in einem Hinweisbeschluss aber deutlich, dass es nur sehr geringe Erfolgsaussichten für die Berufung erkennen könne. Lediglich die Schadenshöhe sei nicht vollständig geklärt, sodass hierzu ein Gutachten eingeholt werden solle. Um dies zu vermeiden, sei ein Vergleich, der eine Zahlung der Versicherung in Höhe von drei Viertel des eingeklagten Schadens vorsehe, angemessen. Beide Parteien stimmten diesem Vergleichsvorschlag zu.
„Für unseren Mandanten ist dies natürlich weiterhin ein erfreuliches Ergebnis,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Für uns als Kanzlei war das Ergebnis voraussehbar. Eine fundierte Argumentation überzeugt auch ein Oberlandesgericht.“
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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