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, 11.12.2014
Die verspätete Übergabe der Stehlgutliste stellt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung in der Hausratversicherung dar.
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, 21.12.2012
Die Beweislast dafür, dass eine vorsätzliche Brandstiftung gerade von dem Versicherungsnehmer verübt wurde, liegt bei der Gebäudeversicherung.
Weiterlesen … Beweislast der Gebäudeversicherung für vorsätzliche Brandstiftung gerade des Versicherungsnehmers
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Versicherungsrecht