Das Landgericht München I als Berufungsinstanz hat die ADAC Auslands-Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zur Zahlung der Behandlungskosten für eine in Österreich durchgeführte Operation verurteilt.
Die Auslands-Krankenversicherung AWP P&C hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Übernahme der Behandlungskosten für eine in Thailand durchgeführte Behandlung erklärt.
Das Amtsgericht München hat die ADAC Auslands-Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zur Zahlung der Behandlungskosten für eine in Österreich durchgeführte Operation verurteilt.
Die Auslandskrankenversicherung der American Express Platinum Card, die Inter Partner Assistance IPA, hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines vor dem Landgericht Stade geschlossenen Vergleichs 50 % der eingeklagten Forderung an einen Versicherten gezahlt, dessen Ehefrau in den USA medizinisch behandelt werden musste.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16.11.20118, Az. 2-08 O 41/18, festgestellt, dass eine Reiseversicherung die Kosten für einen Reiseabbruch auch bei einer Frühgeburt während der Reise übernehmen muss.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft erläutert bei n-tv.de den Nutzen von Zusatzversicherungen für Kassenpatienten.
Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte den Zahlungsanspruch einer Versicherungsnehmerin anerkannt, nachdem die Versicherung ursprünglich die Leistung verweigert hatte.
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs.5 VVG aufgeklärt hat.
Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand.
Die Auslandskrankenversicherung ist auch dann leistungspflichtig, wenn der Versicherte auf der Reise verstirbt und ihm zuvor bekannt war, dass ein Versterben jederzeit möglich ist.