Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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Aktuelle Fälle

Versicherungsrecht

02. Juli

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Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 29.05.2018, Az. 4 U 1779/17, entschieden, dass Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung auch dann Anspruch auf die Neuwertspitze haben, wenn die Wiederherstellung des Gebäudes in abweichender Bauweise und mit größerer Nutzfläche erfolgt.

24. Mai

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Eine ärztliche Invaliditätsfeststellung ist auch dann fristwahrend, wenn in der ärztlichen Invaliditätsfeststellung die Einschränkungen des Betroffenen nur als voraussichtlich dauerhaft bezeichnet werden.

26. Apr.

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Die Feststellung, dass der Versicherte ein Motiv zur Brandstiftung hat, erlaubt nicht den Rückschluss auf eine vorsätzliche Brandstiftung bei Zweifeln, ob der Brand überhaupt durch eine vorsätzlichen Inbrandsetzung entstanden ist.

10. Apr.

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Unklare Antragsfragen gehen zu Lasten des Versicherers und schließen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung daher aus.

20. Feb.

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Die Beweislast für den Wegfall der Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherer. Dies betrifft auch die Tatsachen, aus denen sich die Gesundheitsbesserung ergeben soll.

05. Feb.

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Der Spezialversicherer Wertgarantie AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein Anerkenntnis eines Fahrraddiebstahl-Versicherungsfalls vor dem Amtsgericht Schöneberg erklärt, nachdem diese zuvor die Leistung verweigert hatte.

31. Jan.

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihren Versicherungsnehmer auch dann nicht auf die Ausübung eines Alternativberufs verweisen, wenn hierdurch ein höheres Einkommen erzielt werden kann.

18. Jan.

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Auch das Versterben eines Versicherten aufgrund von Messerstichen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung stellt einen Unfall dar.

08. Jan.

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Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.09.2017 die Leistungspflicht einer Gebäudeversicherung auch für den Fall bejaht, dass aufgrund eines Sturms Gegenstände auch erst Tage nach dem Sturm auf das Gebäude fallen.

18. Dez.

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Die WWK Versicherung hat trotz einer gutachterlich bestätigten Invalidität des Versicherungsnehmers aufgrund einer Supraspinatussehnenruptur Leistungen abgelehnt. 

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