Bank- und Kapitalmarktrecht

Kapitalanlagerecht

Die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft verfügt über nahezu fünfzehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. Wir führen allerdings keine Massenverfahren aus Großschadensfällen wie beispielsweise „Diesel“, Wirecard oder „Schiffsfonds“. Unsere Mandanten wenden sich vielmehr dann an uns, wenn sie einen Kapitalanlageschaden in einem Fallkomplex erlitten haben, der nicht zu den im Internet bekannten gehört.

In der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist Herr Rechtsanwalt Christian Christian Luber, LL.M., M.A., Ihr zuständiger und für Sie bundesweit tätiger Ansprechpartner. Rechtswahl Luber, LL.M., M.A., verfügt über eine fast fünfzehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt. Seine Tätigkeit ist streng wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer München die Fachanwaltstitel Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht verliehen.

Wirtschaftsstrafrecht

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben. Sie reichen von der bloßen Lästigkeit bis zur Existenzgefährdung. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren überwiegt allerdings die Tendenz zu letzterem. Allein der Umstand, dass ein Ermittlungsverfahren öffentlich bekannt wird, kann schon zur Existenzbedrohung führen, unabhängig davon, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffend sind oder letztendlich im Sand verlaufen. Betroffene im Strafverfahren haben daher in der Regel andere Intentionen als herkömmlich Beschuldigte. Während es für letztere in der Regel primär darum geht, entweder den Nachweis zu erbringen, unschuldig zu sein oder die Strafe möglichst gering zu halten, muss der Betroffene eines Wirtschaftsstrafverfahrens die Vor- und Nachteile eines möglichen Freispruches nach einem langwierigen Prozess mit einer möglicherweise geringen Strafe bei einer Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren abwägen. Oftmals ist es daher die Absicht der Betroffenen, das Verfahren möglichst schnell und geräuschlos zu beenden. Sie sind dafür auch eher bereit, eine Strafe, insbesondere eine Geldstrafe, in Kauf zu nehmen. Dies kann auch daran liegen, weil es gerade in Wirtschaftsstrafverfahren oftmals um einen Graubereich geht, bei denen keiner der Beteiligten von Beginn an mit Sicherheit sagen kann, ob wirklich (k)ein strafbares Handeln vorliegt.

Deal als Ziel

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft wird daher in der Regel dann von Beschuldigten eines Wirtschaftsstrafverfahrens mandatiert, wenn es nicht darum gehen soll, ein öffentlichkeitsrelevantes Gerichtsverfahren bis zu einem Freispruch zu erwirken. Ziel ist es vielmehr oftmals, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren abzuschließen, um das Verfahren möglichst schnell – natürlich auch mit möglichst geringem Nachteil für die Mandantschaft – zu beenden.

Der sogenannte Deal oder Verständigung, also die Absprache mit der Staatsanwaltschaft, bietet sich bereits im Ermittlungsverfahren an, weil es angesichts deren Überlastung auch für die Staatsanwaltschaft sinnvoll sein kann, ein Verfahren zeitnahe zu beenden. Selbstverständlich reicht hierzu aber nicht eine bloße Anfrage bei den Strafverfolgungsbehörden aus. Vielmehr muss sachlich fundiert dargelegt werden, warum die Ermittlungen zu keinem Erfolg führen werden. Hierzu sind Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten darzulegen und auf strafprozessuale Hindernisgründe hinzuweisen. Je höher die Staatsanwaltschaft etwaige Prozessverlustrisiken erachtet, desto eher ist sie bereit, sich bereits außergerichtlich auf einen Deal einzulassen. Gleiches gilt auch im Strafprozess selbst, weil auch dort die Staatsanwaltschaft sowie auch das Gericht Interesse an einer sogenannten prozessökonomischen Beendigung des Verfahren haben.

Langjährige Erfahrung

In der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist Herr Rechtsanwalt Christian Christian Luber, LL.M., M.A., Ihr zuständiger und für Sie bundesweit tätiger Ansprechpartner. Rechtswahl Luber verfügt über eine fast fünfzehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt. Seine Tätigkeit ist streng wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer München die Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Luber gehört daher zu einer absoluten Minderheit von Strafverteidigern, die entsprechend nachgewiesene Kenntnisse auf den Gebieten der zuvor genannten zivilrechtlichen Fachgebieten vorweisen können. In der Regel sind Strafverteidiger Fachanwälte für Strafrecht, zugleich verfügen sie aber regelmäßig nicht über die entsprechende zivilrechtliche Erfahrung. In Wirtschaftsstrafverfahren bildet das Strafprozessrecht zwar den Mantel. Kern des Verfahrens sind aber stets wirtschaftsrechtliche Kenntnisse, die zwingend erforderlich sind, um gegen den strafrechtlichen Vorwurf erfolgreich vorgehen zu können.

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden

Aktuelle Fälle

Bank- und Kapitalmarktrecht

07.

Aug.

Landgericht Hamburg verurteilt HASPA zur Zahlung von 100.000,- Euro an Schließfachinhaber nach Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt 2021

Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse zur Zahlung eines Betrags i.H.v. 100.000,- an einen Schließfachinhaber nach dem Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt im Jahr 2021 verurteilt. Hierauf weist die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte...

13.

Apr.

P&R Container: Oberlandesgericht München weist Klage des Insolvenzverwalters ab

Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 5. April 2023 die Berufung des Insolvenzverwalters abgelehnt, nachdem zuvor bereits das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Februar 2023 die Klage des Insolvenzverwalters des P&R Containerfonds...

08.

Dez.

FHH Fonds Nr. 9 MS Cimbria: Landgericht Itzehoe weist Klage des Insolvenzverwalters ab

Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 18.11.2022 die Klage des Insolvenzverwalters des FHH Fonds Nr. 9 MS Cimbria gegen einen Anleger abgewiesen. Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 9...

29.

Jan.

POC Growth: Landgericht Berlin verurteilt Anlageberater, Gründungsgesellschafterin und Treuhänderin wegen Prospektfehlern zu Schadensersatz

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.12.2018 einen Anlageberater, die Gründungsgesellschafterin und die Treuhänderin wegen Prospektfehlern bei dem Fonds POC Proven Oil Canada Fonds Growth zu Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht begründet die Schadensersatzpflicht in...

11.

Mai.

Geschlossener Fond: Schadensersatzansprüche gegen Anwälte wegen fehlerhafter Mandatsbearbeitung?

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft machen Schadensersatzansprüche gegen eine Anwaltskanzlei wegen des Vorwurfs der fehlerhaften Mandatsbearbeitung im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Fonds geltend. Der Anleger hatte Beteiligungen an...

19.

Apr.

P&R Container: Hohe Erfolgsaussichten für sicherheitsorientierte Anleger

Über die drei deutschen P & R Verwaltungsgesellschaften  der P & R Container Gruppe wurde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft informieren über Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger....

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht